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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TV-Studios Leonberg GmbH

1. Geltungsbereich

Für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und dem TV-Studios Leonberg GmbH, Audiovisuelle Medien, nachfolgend TV-Studios Leonberg GmbH genannt), gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Falls keine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Die TV-Studios Leonberg GmbH behalten sich vor, einen Auftag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen sind die TV-Studios Leonberg GmbH berechtigt, wegen des Inhalts oder der technischen Form hiervon zurückzutreten. Ersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden. Die Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an vier Monate. Ist der Auftrag innerhalb dieses Zeitraumes aus Gründen, die nicht von den TV-Studios Leonberg GmbH zu vertreten sind, nicht abgeschlossen, sind die TV-Studios Leonberg GmbH berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Kostensteigerungen einschließlich einer etwaigen Erhöhung der Umsatzsteuer durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.

3. Preis

Sämtliche Preise verstehen sich netto, zzgl. Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll usw. werden gesondert in Rechnung gestellt. Werden fest gebuchte Termine vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, sind die TV-Studios Leonberg GmbH berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Bruttohonorars zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Auftraggeber oder eines höheren Schadens durch die TV-Studios Leonberg GmbH bleibt hiervon unberührt. Änderungswünsche, die erst nach Fertigstellung der Arbeiten vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der vertraglich vereinbarten Preise abgerechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind die TVStudios Leonberg GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mind. jedoch 9 % p.a. zu berechnen. Rabatte oder andere Sonderkonditionen gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

5. Liefertermine

Die TV-Studios Leonberg GmbH sind bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten. Voraussetzungen hierfür sind:
- schriftliche Auftragserteilung mit konkreter Beschreibung des Auftragsumfangs
- Einhaltung der Zahlungsvereinbarung
- rechtzeitige Vorlage der Ausgangsmaterialien
- Kopierfreigaben oder sonstige Angaben des Auftraggebers
Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn das an die TV-Studios Leonberg GmbH übergebene Ausgangsmaterial mangelhaft ist, oder der Arbeitsablauf durch Streiks, höhere Gewalt oder sonstige Umstände gestört wird, die von den TV-Studios Leonberg GmbH nicht zu vertreten sind. Die TV-Studios Leonberg GmbH sind berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.

6. Versand

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Lieferung von Waren, Werken und Materialien geht mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem diese Gegenstände die Geschäftsräume der TVStudios Leonberg GmbH bzw. des von diesem Beauftragten Dritten verlassen. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder Versand mit werkseigenen Fahrzeugen. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Auftraggebers nicht unmittelbar nach Fertigstellung, so trägt der Auftraggeber die Gefahr vom Zeitpunkt der Fertigstellung an.

7. Pflichten des Auftraggebers

Durch die Erteilung eines Auftrages an die TVStudios Leonberg GmbH versichert der Auftraggeber, daß er sämtliche Rechte - insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte - besitzt. Ist dies nicht der Fall oder sollte der Auftraggeber die Rechte verlieren, ist er verpflichtet, dies den TV-Studios Leonberg GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, daß durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die TV-Studios Leonberg GmbH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht. Die bei Vervielfältigung anfallenden GEMAGebühren hat allein der Auftraggeber zu tragen. Ihm ist bekannt, daß die TV-Studios Leonberg GmbH zur GEMA-Meldung verpflichtet sind und dieser Verpflichtung nachkommen.

8. Sicherungsrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben alle gelieferten Waren, Bild- und Urheberrechte sowie sämtliches Produktionsmaterial Eigentum der TV-Studios Leonberg GmbH . Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

9. Mängelrügen

Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände erfolgen. Die TV-Studios Leonberg GmbH sind nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages.

10. Haftung / Versicherung

Es ist allein Sache des Auftraggebers, die an die TV-Studios Leonberg GmbH übergebenen Gegenstände und Materialien zu versichern. Die TV-Studios Leonberg GmbH übernehmen keine Haftung für die bei ihnen eingelagerten Materialien. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die TV-Sudios Leonberg die noch in seinem Eigentum stehenden Gegenstände abzuholen. Sollte das zur Bearbeitung an die TV-Studios Leonberg GmbH übergebene Ausgangsmaterial des Auftraggebers durch Stromausfall, technische Schäden oder in sonstiger Weise beschädigt werden, ohne daß grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sind die TV-Studios Leonberg GmbH nur zum Ersatz des reinen Materialwertes verpflichtet. Es obliegt der Pflicht des Kunden das Master vor der Weiterverarbeitung zu prüfen. Für den Fall, dass die TV Studios Leonberg GmbH versehentlich ein fehlerhaftes Master an den Kunden liefert und er dieses zur Vervielfältigung in seinem Namen weiterleitet, schließt die TV Studios Leonberg GmbH jegliche Haftung für Folgekosten aus. Das gesamte Rohmaterial wird 10 Jahre kostenlos und unversichert aufbewahrt. Sofern der Auftraggeber die Bänder nicht zurückverlangt, werden diese nach 10 Jahren entsorgt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Vollkaufleuten ist der Sitz der TV-Studios in Leonberg. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.

TV-Studios Leonberg, Stand 01.01.2001

Damit Sie die AGB der TV-Studios Leonberg GmbH einfach und unkompliziert ausdrucken und abspeichern können, stellen wir Sie Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung: AGB_TV-Studios.pdf